Rechtsprechung
BGH, 10.01.1962 - VIII ZR 199/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1962, 399
- WM 1962, 271
- DB 1962, 300
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 271/07
Schwarzstaubablagerungen in der Mietwohnung ("Fogging") infolge vertragsgemäßen …
Ohne Erfolg beruft sich die Revision auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10. Januar 1962 - VIII ZR 199/60, WM 1962, 271 f.), wonach ein Mangelbeseitigungsanspruch des Mieters ausscheidet, wenn der Mangel darauf beruht, dass der Vermieter auf Wunsch des Mieters eine Veränderung der Mietsache durchgeführt hat und sich hieraus eine Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs ergibt. - OLG München, 19.04.1996 - 21 U 5982/95
Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aufgrund einer vom …
Deshalb trägt der Mieter grundsätzlich das Risiko einer sich daraus, ergebenden, Beeinträchtigung (vgl. BGH WM 1962, 271/272 = LM Nr. 7 zu § 537 BGB ; OLG Düsseldorf ZMR 1992, 149;… Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rdnr. 249 und 311;… Bub/Treier/Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., Rdnr. III 1340 m.w.N.). - BGH, 11.04.1962 - VIII ZR 38/61 Auf ähnlichen Gedankengängen beruht es, wenn der erkennende Senat angenommen hat, daß ein Mieter, der vor Abschluß des Mietvertrages eine Veränderung der Mietsache verlangt, grundsätzlich auch das Risiko einer sich daraus ergebenden Beeinträchtigung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mietsache trägt (Urt. v. 10. Januar 1962 - VIII ZR 199/60 - WM 1962, 271).